Barrierefreiheitserklärung
Die Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten ist bestrebt, ihre Website https://www.zum-guten-hirten-friedenau.de barrierefrei zu halten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte Website.

 

1. Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit
Wir orientieren uns an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), § 12a BGG, sowie an den Prinzipien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten ist und verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit. Auch wenn wir als kirchliche Einrichtung nicht unmittelbar vom BFSG betroffen sind, setzen wir dessen Zielsetzungen im Rahmen unserer Möglichkeiten freiwillig um.

 

2. Status der Barrierefreiheit und angewendeter Standard
Diese Website ist zum großen Teil barrierefrei und entspricht den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit der EN 301 549 (europäische Norm für barrierefreie IT) sowie den allgemeinen Anforderungen des BFSG.
Basierend auf einer Selbstbewertung mit dem WAVE-Tool (Web Accessibility Evaluation Tool) ist unsere Website konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.

 

3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
Ältere Bilddateien (vor dem 20. Juli 2025): Wir sind bestrebt nach und nach alle auf unserer Homepage veröffentlichten Grafiken und Bilder mit Bildbeschreibungen zu versehen. Der hohe Aufwand, alle seit über 10 Jahren erfassten Bilder zu aktualisieren, übersteigt leider unsere personellen Möglichkeiten und Ressourcen.
PDF-Dateien: Ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Bei neuen Dokumenten achten wir zunehmend auf Barrierefreiheit.
Videos: Eingebundene Videos enthalten teilweise keine Untertitel oder Audiobeschreibungen.
Es ist derzeit nicht möglich, Alt-Texte bei Bildern anzuzeigen, die direkt in das Textfeld von ChurchDesk-Blogbeiträgen oder das Textfeld von ChurchDesk-Veranstaltungen eingefügt wurden. Der hohe technische Aufwand steht unverhältnismäßig den Möglichkeiten gegenüber, den Kontext der Bilder im Textfeld aus dem Titel der Veranstaltung, dem Alt-Text des Header-Bildes und dem schriftlichen Inhalt des veröffentlichten Textfeldes zu erfassen.

 


4. Ergriffene Maßnahmen und geplante Verbesserungen
Die Fa. Church-Desk hat in unserem Auftrag  die Barrierefreiheit unserer Website am 20. Juli 2025 abgeschlossen. Wir informieren uns regelmäßig über den Stand der Anforderungen in Kooperation mit der Fa. Church-Desk. Die Benutzer:innen unserer Website werden entsprechend geschult und angehalten, die Kriterien der Barrierefreiheit einzuhalten und bei Bearbeitungen auf unserer Webiste anzuwenden. 

 

5. Datum der Erstellung und letzter Stand
20. Juli 2025

 

6. Rückmeldemöglichkeit & Kontaktinformationen
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur digitalen Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne:
Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten
Bundesallee 76A, 12161 Berlin
Telefon: 030.851 11 38
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr

 

7. Verfahren zur Durchsetzung der Barrierefreiheit (Schlichtungsverfahren)

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

8. Evaluierungsmethode
Die Evaluierung der Barrierefreiheit wird durch die Fa. Church-Desk durchgeführt.